Was wir für Sie übernehmen.
Familienrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht, jedes davon mit klarer Zuständigkeit. Honorar nach RVG, vor Beginn besprochen.
Familienrecht
Trennung und Scheidung betreffen selten nur die Beziehung. Es geht um Unterhalt, um das gemeinsame Vermögen, oft um Kinder. Dr. Constanze Amrhein führt diese Fälle seit 2009, seit 2013 als Fachanwältin für Familienrecht. Das erste Gespräch klärt den Sachverhalt und zeigt, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
Beim Unterhalt rechnen wir Kindes-, Ehegatten- und nachehelichen Unterhalt konkret durch, mit den aktuellen Tabellenwerten und Ihrer tatsächlichen Situation. Beim Zugewinnausgleich sichten wir Vermögenswerte, Schulden und den Stichtag. Der Versorgungsausgleich läuft meist automatisch über das Gericht, wir prüfen die Berechnung trotzdem gegen.
Bei Sorge- und Umgangsfragen suchen wir zuerst das Gespräch mit der anderen Seite, über das Jugendamt oder direkt. Vor Gericht geht es nur, wenn eine Einigung nicht trägt.
- Trennung und Scheidung, einvernehmlich oder streitig
- Kindes-, Ehegatten- und nachehelicher Unterhalt
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht und Umgangsregelung
- Prüfung des Versorgungsausgleichs
Arbeitsrecht
Eine Kündigung kommt meist plötzlich, die Klagefrist von drei Wochen läuft trotzdem. Moritz Vogler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, prüft Kündigungen zuerst auf Fristen und Formfehler, dann auf die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder einer Verhandlung um Abfindung.
Bei Aufhebungsverträgen lesen wir das Kleingedruckte, das später Ärger mit der Agentur für Arbeit macht, bevor Sie unterschreiben. Bei laufenden Streitigkeiten um Vergütung, Überstunden, Zeugnis oder Versetzung vertreten wir Arbeitnehmer, in kleinerem Umfang auch Betriebe im laufenden Arbeitsrecht.
Wo eine schnelle außergerichtliche Lösung möglich ist, verhandeln wir sie zuerst. Das Arbeitsgericht ist der zweite Schritt, nicht der erste.
- Kündigungsschutzklage und Abfindungsverhandlung
- Prüfung von Aufhebungsverträgen vor Unterschrift
- Vergütung, Überstunden, Zeugnis, Versetzung
- Arbeitszeugnisse: Formulierung und Berichtigung
- Laufendes Arbeitsrecht für kleinere Betriebe
Vertragsrecht
Verträge sind am günstigsten zu prüfen, bevor sie unterschrieben sind. Kaufverträge, Mietverträge über Gewerbeflächen, Werkverträge mit Handwerkern, Gesellschaftsverträge bei einer Gründung: Wir lesen den Vertrag mit Blick auf das, was im Streitfall wehtut, und formulieren nach, wo es nötig ist.
Bei bestehenden Verträgen prüfen wir Kündigungsfristen, Gewährleistungsansprüche und ob eine Klausel wirksam ist. Bei Streit übernehmen wir die außergerichtliche Korrespondenz und, falls nötig, die Vertretung vor Gericht.
- Prüfung und Gestaltung von Kauf- und Werkverträgen
- Gewerbliche Mietverträge und Gesellschaftsverträge
- Klauselprüfung und AGB-Kontrolle
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streit
Erbrecht
Ein Testament regelt am meisten, wenn es rechtzeitig und richtig aufgesetzt ist. Wir beraten zu Testament, Erbvertrag und den Möglichkeiten, den Pflichtteil zu ordnen, solange dafür noch Zeit ist.
Im Erbfall selbst klären wir Erbenstellung, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, wenn mehrere Erben sich auf die Verteilung einigen müssen. Wo ein Nachlass Immobilien oder ein Unternehmen umfasst, ziehen wir bei Bedarf Steuerberatung hinzu.
- Testament und Erbvertrag, auch mit Pflichtteilsstrategie
- Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen
- Erbauseinandersetzung in Erbengemeinschaften
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Beratung bei Nachlass mit Immobilien oder Unternehmensanteilen
Mietrecht
Für Mieter prüfen wir Kündigungen, Mängelanzeigen und Nebenkostenabrechnungen auf Fehler, die sich zu Ihren Gunsten auswirken können. Für Vermieter mit wenigen Einheiten begleiten wir Kündigungen wegen Eigenbedarf, Mietrückstand oder Zahlungsverzug, sauber und formal richtig.
Bei Räumungsklagen und im Streit um die Kaution prüfen wir zuerst, ob eine Einigung außerhalb des Gerichts möglich ist, und vertreten Sie, wenn nicht.
- Kündigung und Kündigungsschutz für Mieter
- Nebenkostenabrechnung und Mängelanzeige
- Eigenbedarfskündigung für Vermieter
- Räumungsklage und Kautionsstreit
Verkehrsrecht
Nach einem Unfall zählt, wer zuerst mit der Versicherung spricht. Wir übernehmen die Schadensregulierung, prüfen die Haftungsquote und sorgen dafür, dass Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld korrekt berechnet werden.
Bei Bußgeldbescheiden und drohendem Fahrverbot prüfen wir das Messverfahren und die Aktenlage, bevor Sie zahlen. Bei Problemen mit der Fahrerlaubnis, etwa nach einer MPU-Anordnung, klären wir die nächsten Schritte.
- Unfallregulierung und Haftungsquote
- Schmerzensgeld und Nutzungsausfall
- Bußgeldbescheide und Fahrverbot
- Fahrerlaubnisrecht, auch nach MPU-Anordnung
Honorar und RVG
Für gerichtliche Verfahren gilt in aller Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Erstberatung für Verbraucher ist nach § 34 RVG auf 190 Euro netto zzgl. Auslagen gedeckelt, den genauen Betrag nennen wir vorab am Telefon.
Für laufende Vertretung oder aufwendigere Prüfungen vereinbaren wir, wo zulässig, ein Pauschal- oder Stundenhonorar. Der Rahmen steht vor Beginn schriftlich fest, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen.
Auf dieser Seite genannte Beträge sind Richtwerte. Ein verbindliches Honorar entsteht erst mit der schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Eine Erfolgsgarantie sprechen wir nicht aus, das wäre nach § 49b BRAO unzulässig.
Wir hören zu, dann sagen wir Ihnen, woran Sie sind.
Dreißig Minuten, persönlich oder am Telefon. Honorar nach RVG, vorab besprochen. Kein Verkaufsgespräch.